ein Joke

Fünf Steirer kommen in einem Audi Quattro ins Burgenland und werden von
einem Gendarmeriebeamten aufgehalten.
Der Beamte sagt: ´Es ist verboten, fünf Leute in einem Quattro mitzunehmen.´
Fragt der Steierer: ´Äh was ist daran verboten?´
Quattro bedeutet vier´ sagt der Beamte.
´Aber Quattro ist doch nur der Name des Autos´ beharrt der Steirer.
´Hier, schauen Sie in die Papiere: das Fahrzeug ist dafür zugelassen,
fünf Personen zu befördern.´
Der Beamte sagt:´ Das können Sie mir nicht weismachen, quattro bedeutet vier!
Sie haben fünf Leute in diesem Auto, also haben Sie das Gesetz gebrochen!´
´Sie Idiot´,schreit der Steierer, ´holen Sie mir Ihren Vorgesetzten,
ich möchte mit jemand sprechen, der etwas intelligenter ist!´
´Sorry´ sagt der Beamte, ´er kann nicht kommen.
Er ist beschäftigt mit zwei Typen in einem Fiat Uno´.

zwei nette Beweise

Katzenbeweis

Behauptung: Alle Katzen haben die gleiche Augenfarbe

Beweis: Für n=1 ist die Behauptung offensichtlich

Wir nehmen jetzt an, daß je n Katzen die gleiche Augenfarbe haben, und beweisen, daß das auch für je n+1 Katzen gilt.

Wir nehmen n+1 willkürlich ausgewählte Katzen und numerieren sie.

Nach der Induktionsvorraussetzung haben die Katzen mit den Nummern 1 bis n die gleiche Augenfarbe und auch die n Katzen mit den Nummern 2 bis n+1. Zu beiden Mengen gehört z.B. die Katze Nr. 2, also haben alle n+1 Katzen die gleiche Augenfarbe.

Quod erat demonstrandum.

Schnapsbeweis

Behauptung: Schnaps macht nicht betrunken.

Beweis: Für n=1 Schnapsrationen wissen wir, daß er offensichtlich nicht betrunken macht.
Für n=2 Schnapsrationen wissen wir ebenfalls, daß er offensichtlich nicht betrunken macht.

Wir nehmen jetzt an, daß n Schnapsrationen nicht betrunken machen, und beweisen, daß das auch für n+1 Schnapsrationen gilt.

Nach der Induktionsvoraussetzung machen die Schnapsrationen von 1 bis n nicht betrunken, daher machen auch die Schnapsrationen von 2 bis n+1 nicht betrunken - sind ja gleich viele, das wiederum ergibt: Schnaps macht nicht betrunken.

Quod erat demonstrandum.